AGBs
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Linario GmbH geltend für das Produkt „Stadtpunkt“.
1. Geltungsbereich
1.1 Angebote, Lieferungen und Leistungen der Linario GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Entgegenstehende Vereinbarungen geltend nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch die Linario GmbH.
1.3 Etwaig unwirksame Bestimmungen berühren die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht. Die betroffene Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betroffenen Formulierung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist. Dies gilt sinngemäß für ergänzend bedürftige Lücken dieser Bestimmung oder des Vertrages.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote der Linario GmbH sind stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Linario GmbH kommt zustande, wenn ein von der Linario GmbH bevollmächtigter Vertreter den vom Kunden gezeichneten Auftrag gegenzeichnet. Die Linario GmbH ist berechtigt, den Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder von der Vorlage schriftlicher Vollmachten bzw. von der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen. Soweit sich die Linario GmbH zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die Linario GmbH hergeleitet werden können.
2.3 Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwend- barkeitsangaben sowie Maße sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar.
3. Preise, Liefer- und Leistungsumfang
3.1 Bestandteil der Leistungsverpflichtung der Linario GmbH sind die vertraglich vereinbarten Leistungspakete und Optionen. Darüber hinausgehende Dienstleistungen sind gesondert vertraglich zu vereinbaren. Die Linario GmbH behält sich das Recht vor, ihre Leistung zu modifizieren oder zu verbessern. Bei Einschränkung des Leistungsumfanges gilt Ziff. 4.3 sinngemäß.
3.2 Alle Preise verstehen sich in Euro exkl. Umsatzsteuer ab Lager. Anlieferung „frei Bordsteinkante“. Die Zahlungspflicht besteht auch für die alleinige grafische Leistung, unabhängig von einer Spielelieferung, da die grafische Leistung gesondert zu betrachten ist.
3.3 Druckbedingungen: Der Kunde stellt der Linario GmbH binnen fünf Werktagen nach Vertragsschluss das Motiv, welches zum Druck auf dem Feld des Kunden verwendet werden soll, in geeigneter Form zur Verfügung. Geeignete Form heißt: In einem gebräuchlichem Dateiformat
wie .pdf, .ai, .tiff, .jpg oder .eps sowie in ausreichender Qualität und Auflösung (mind. 300 dpi). Die Linario GmbH behält sich die Prüfung des vom Kunden gelieferten Datenmaterials vor und wird evtl. auftretende Probleme bei der Verarbeitung sofort in Schriftform anzeigen. Die Ergebnisse der grafischen Arbeit werden dem Kunden per *.pdf zugemailt. Der Kunde hat Anspruch auf maximal 3 Korrekturen. Der an den Kunden versandte Korrekturabzug muss binnen zwei Werktagen freigegeben oder mit eventuellen Korrekturanweisungen zurückgesandt werden.
3.4 Der Kunde hat keine Ansprüche auf ein bestimmtes Feld und/oder auf eine bestimmte Sehenswürdigkeit.
3.5 Sollten die unter 3.3 geregelten Druckbedingungen von Seiten des Kunden nicht erfüllt werden, behält sich die Linario GmbH wahlweise ein Rücktrittsrecht bzw. Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung vor. Sollte der Kunde in diesem Zusammenhang trotz Aufforderung in Schriftform binnen zwei Tagen nicht entsprechend reagiert haben, so besitzt die Linario GmbH das Recht, den Kundenbeitrag in einer Standardschrift (Arial/Times) nach bestem Wissen und Gewissen zu setzen und abzudrucken – sofern nicht innerhalb der geregelten Fristen das Material geliefert bzw. freigegeben wurde.
3.6 Ein Rücktrittsrecht steht der Linario GmbH zu, wenn der Kunde über seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, es sei denn, der Kunde leistet unverzüglich Vorauskasse. Ein Rücktrittsrecht steht der Linario GmbH ferner dann zu, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Anspruch der Linario GmbH auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird und die Linario GmbH den Kunden erfolglos aufgefordert hat, innerhalb angemessener Frist Zug um Zug gegen die von der Linario GmbH zu erbringende Leistung den Kaufpreis zu zahlen oder Sicherheit zu leisten. Die Linario GmbH hat das Recht erstellte Rechnungen an Dritte, wie zum Beispiel eine Factoring Firma abzutreten.
3.7 Der Kunde stellt die Linario GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund von Verletzungen von Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- oder sonstigen Rechten gegen die Linario GmbH geltend machen und versichert, dass die Linario GmbH zur Verfügung gestellten Dateien frei von Rechten Dritter sind. Im Falle der notwendigen Rechtsverfolgung durch die Linario GmbH aufgrund Ansprüchen Dritter aus vorstehenden Gründen stellt der Kunde die Linario GmbH ebenfalls von den Kosten dieser Rechtsverfolgung frei.
4. Eigentumsvorbehalt, Schadenersatz, Sonderkündigungsrecht
4.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Linario GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden zustehen, werden der Linario GmbH die folgende Sicherheiten gewährt:
4.2 Die Ware bleibt Eigentum der Linario GmbH. Der Kunde verwahrt das Eigentum der Linario GmbH unentgeltlich. Er hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Warenpflicht zu behandeln. Der Kunde darf über Vorbehaltsware nicht verfügen. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändung, sind der Linario GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen ggf. unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.
4.3 Ist die Linario GmbH im Falle einer nicht erfolgten oder nicht vertragsgemäßen Leistung des Kunden vom Vertrag zurückgetreten, kann sie die Vorbehaltware vom Verkäufer herausverlangen. Schadensersatzansprüche der Linario GmbH sind dadurch nicht ausgeschlossen.
5 Untersuchungs- und Rügepflicht
5.1 Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer binnen 7 Werktagen diesen anzuzeigen und entsprechend zu dokumentieren.
5.2 Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
5.3 Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
5.4 Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
5.5 Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich auf diese Vorschriften nicht berufen.
6. Ansprüche bei Verletzung der Abnahmeverpflichtung
6.1 Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm vom Verkäufer angemessenen Frist unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis die fällige Abnahme verweigert oder schon vorher unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Schuldverhältnis ernsthaft und endgültig erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die Linario GmbH Schadensersatz statt der Leistung verlangen, es sei denn der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
6.2 Als Schadensersatz statt der Leistung kann die Linario GmbH in diesen Fällen 25 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Im Übrigen bleibt der Linario GmbH die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
7. Lieferzeiten
7.1 Die Lieferzeiten der Ware bestimmen sich nach dem Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse für ein gesamtes Gebiet/eine gesamte Stadt, für welche die betreffende Ware gefertigt wird, für welches der Kunde Felder bestellt hat.
7.2 Die Lieferung der Ware erfolgt innerhalb von ca. 9 Wochen nach Druckbeginn eines Projektes, aber spätestens 3 Jahre nach Projektbeginn.
7.3 Ist der Kunde mit geänderten Betriebsbedingungen, geänderten Preisen oder geänderten AGB nicht einverstanden, so kann dieser den Vertrag binnen vier Wochen zum Zeitpunkt der Änderungen schriftlich kündigen.
7.4 Die Versandkosten sind im Auftrag einzusehen.
8. Laufzeit und Kündigung
8.1 Der Vertrag wird für eine feste Laufzeit geschlossen (3 Jahre, 5 Jahre oder 7 Jahre), sofern keine anderslautende Laufzeit vertraglich vereinbart wurde. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich nicht automatisch.
Bei einer Teilnahme an einem Bundesland Spiel beträgt die Laufzeit 10 Jahre und wird nicht automatisch verlängert.
9. Gewährleistung
Die Linario GmbH leistet grundsätzlich Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
10. Haftung
10.1 Die Linario GmbH haftet auf Schadenersatz für eine Pflichtverletzung bei einfacher Fahrlässigkeit bis zur Höhe der Hälfte des vereinbarten Kaufpreises, ansonsten nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen.
10.2 Die Haftungsbeschränkung nach der vorstehenden Ziffer 1 gilt nicht für die Haftung des Verkäufers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Sie gilt ferner nicht bei Ansprüchen wegen Mängeln, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
11. Speicherung von Daten
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus diesem Kaufvertrag von dem Verkäufer zum Zwecke der Nutzung im kaufmännischen Betrieb der Linario GmbH auf Datenträger gespeichert werden. Die Weitergabe der gespeicherten Daten durch den Verkäufer an Dritte erfolgt, zwecks Bonitätsprüfung durch ein Kreditinstitut. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Name oder Kundenlogo ohne weitere Nachfrage auf der Homepage der Linario GmbH genannt werden kann.
12. Zahlungsbedingungen
12.1 Sämtliche Zahlungen sind lt. den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen ohne Abzug fällig.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Erfüllung und Gerichtsstand ist Flensburg.